Vertragliche Grundlagen unserer Zusammenarbeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Sage-harbor (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Handwerksleistungen im Bereich Renovierung und Innenausbau.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers schriftlich oder durch konkludentes Verhalten annimmt, oder wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistungen beginnt.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot des Auftragnehmers bzw. der Auftragsbestätigung.
Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehrkosten, die durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers entstehen, trägt der Auftraggeber.
Die im Angebot genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Bei größeren Projekten kann eine Abschlagszahlung in Höhe von bis zu 30% des Auftragswertes bei Auftragserteilung vereinbart werden. Weitere Abschlagszahlungen können nach Baufortschritt fällig werden.
Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Vereinbarte Ausführungsfristen gelten als annähernd vereinbart, sofern nicht ausdrücklich ein fester Termin zugesagt wurde.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Fristen angemessen zu verlängern, wenn unvorhergesehene Umstände eintreten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von zehn Werktagen nach Fertigstellungsanzeige durchzuführen.
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe von Mängeln, gilt die Leistung als abgenommen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und frei von Mängeln sind.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme, sofern gesetzlich keine längere Frist vorgesehen ist.
Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen, unbeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich möglich ist.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: November 2024